Ein Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels ist in der EU weitgehend vorgeschrieben. Wer es lesen kann, weiß sehr genau, was er kauft. Drei Begriffe sorgen besonders oft für Fragen.
1. Die Tagesportion
Alle Mengenangaben in der Nährwerttabelle beziehen sich auf die empfohlene tägliche Verzehrsmenge – also nicht auf eine Kapsel, sondern auf die Anzahl Kapseln, die pro Tag vorgesehen ist. Steht „3 Kapseln täglich“ und „900 mg Kürbiskernpulver“, enthält eine Kapsel rund 300 mg.
Daraus ergibt sich auch die Reichweite: Kapseln pro Dose geteilt durch Kapseln pro Tag. 90 Kapseln bei 3 pro Tag reichen 30 Tage.
2. Das Extraktverhältnis
Bei Extrakten wie „Wermutkraut-Extrakt 4:1“ gibt das Verhältnis an, wie viel getrocknete Pflanze rechnerisch für eine Einheit Extrakt eingesetzt wurde. 50 mg eines 4:1-Extrakts entsprechen also rund 200 mg Kraut. Das sagt etwas über die Herstellung, nicht automatisch über die „Stärke“: Wie viel eines bestimmten Inhaltsstoffs enthalten ist, hängt vom Extraktionsverfahren ab.
3. % NRV
NRV steht für Nutrient Reference Value, auf Deutsch Nährstoffbezugswert. Er existiert nur für Vitamine und Mineralstoffe. 10 mg Zink entsprechen 100 % NRV. Für Pflanzen gibt es keinen solchen Wert – deshalb steht bei Kräutern in der Tabelle ein Strich.
Pflichthinweise
Auf jeder Dose müssen außerdem stehen: die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“, der Hinweis, die empfohlene Verzehrsmenge nicht zu überschreiten, dass das Produkt kein Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung ist und dass es außerhalb der Reichweite kleiner Kinder aufzubewahren ist.
Was ein Etikett nicht darf
Ein Nahrungsergänzungsmittel darf nicht behaupten, eine Krankheit zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen. Liest man auf einer Packung „gegen Parasiten“ oder „entwurmt“, ist das ein Warnsignal – für die Qualität der Werbung, und manchmal auch für die des Produkts.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Stand: November 2026.